— Rechtliches —

Unsere AGB

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Vertragsbestandteil von Aufträgen, die Auftraggeber an Duervation im Bereich der Beratung und Beratungsprojekten für Innovation, Krisen und Forschung erteilen.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht.

Duervation ist berechtigt, sich für einzelne Beratungsleistungen dazu befähigter gewerblicher oder freiberuflicher Kooperationspartner:innen zu bedienen. Duervation ist nicht verpflichtet, die Identität der beigezogenen Kooperationspartner:innen offen zu legen.

Die Auftraggaber:in trägt dafür Sorge, dass Duervation alle für die zügige Auftragserfüllung erforderlichen und nützlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt erhält und notwendige Informationen erteilt werden. Dies gilt auch für jene Unterlagen und Informationen, deren Bedeutung erst während der laufenden Beratungsleistungen durch Duervation bekannt werden. Die Auftraggeber:in trägt dafür Sorge, dass ein allenfalls bestehender Betriebsrat rechtzeitig von der Beratungstätigkeit von Duervation informiert wird.

Duervation steht für Gendersensitivität und Diversität und berücksichtigt diese ihrem Geschäftstätigkeiten. Die Maßnahmen zur Berücksichtigung von Gendersensitivität und Diversität sind in der aktuellen Version des Gender XY Plans auf der Homepage definiert.

Geltungsbereich und Umfang

Beratungsaufträge oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Auftraggeber:in schriftlich, firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten die Vertragsteile nur nach Maßgabe des in der schriftlichen Vereinbarung angegebenen Umfanges.

Zusicherung der Unabhängigkeit 

Die Vertragsteile werden alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die Unabhängigkeit der Mitarbeiter:innen und Kooperationspartner:innen von Duervation gewährleistet ist. Untersagt sind insbesondere Angebote der Auftraggeber:in auf Anstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter:innen von Duervation oder die direkte Beauftragung von Kooperationspartner:innen von Duervation während laufendem Auftragsverhältnis.

Berichterstattung

Duervation wird der Auftraggeber:in über die Beratungstätigkeit schriftlich Bericht erstatten, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall ist von der Berichtspflicht auch die Tätigkeit von Kooperationspartner:innen von Duervation umfasst.

Schutzrechte

Das geistige Eigentum und daher das Urheberrecht an den im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag erbrachten Leistungen verbleibt bei Duervation.

Die Auftraggeber:in darf die ihr im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag übergebenen oder bekannt gewordenen Informationen nur für eigene Zwecke verwenden. Jedwede Weitergabe solcher Informationen - auch nach Erfüllung des Beratungsauftrages an Dritte - ist untersagt. Als Informationen gelten insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Leitfäden, Leistungsbeschreibungen und Datenträger, unabhängig davon, ob diese Informationen von Duervation, ihren Mitarbeiter:innen oder von Kooperationspartner:innen stammen. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte bedarf in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Zustimmung durch Duervation.

Gewährleistung

Duervation wird die Auftraggeber:in von nachträglich hervorkommenden Unrichtigkeiten oder Mängeln ihrer Beratungsleistungen unverzüglich informieren und diese Unrichtigkeiten oder Mängel binnen angemessener Frist beheben.

Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Auftraggeber:innensphäre zuzurechnen, findet die Behebung nur über gesonderten schriftlichen Auftrag der Auftraggeber:in statt. Die zur Behebung erforderlichen Leistungen werden der Auftraggeber:in gesondert verrechnet.

Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Sphäre von Duervation zuzurechnen, dann leistet Duervation binnen angemessener Frist kostenlos Gewähr. Der Anspruch der Auftraggeber:in auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt binnen sechs Monaten nach Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Haftung

Duervation, ihre Mitarbeiter:innen und Kooperationspartner:innen haben bei der Durchführung der beauftragten Beratungsleistungen die allgemein anerkannten Regeln der Berufsausübung zu beachten. Duervation haftet für das Verschulden von Mitarbeiter:innen und Kooperationspartner:innen wie für ihr Eigenes. Die Haftung von Duervation für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislast für die Verschuldensfrage trägt die Auftraggeber:in.

Der Schadenersatzanspruch muss binnen sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädigenden, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach den Anspruch begründendem Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Verschwiegenheitspflicht

Duervation wird über alle Angelegenheiten der Auftraggeber:in, die ihr im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit bekannt werden gegenüber dritten und zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht sind Informationen an Kooperationspartner:innen ausgenommen, die Duervation beizieht und die für die Erfüllung der Beratungsleistung erforderlich sind. In diesem Fall wird Duervation den Kooperationspartner:innen im selben Umfang zur Verschwiegenheit verpflichten. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind weiters jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

Duervation darf Berichte, Gutachten, Ergebnisse und sonstige schriftliche Äußerungen betreffend ihrer Beratungstätigkeit für die Auftraggeber:in, Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Auftraggeber:in AG zur Verfügung stellen.

Honorar und Storno

Als Gegenleistung für die Beratungsleistungen hat Duervation gegen die Auftraggeber:in Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars. Je nach Vereinbarung hat die Auftraggeber:in bei Auftragserteilung eine Anzahlung oder während laufender Beratungstätigkeit die im Angebot definierten Teilzahlungen zu leisten. Das restliche Honorar ist binnen 14 Tage nach Erbringung der vereinbarten Leistung und Fakturierung zahlbar.

Unterbleiben die Beratungsleistungen ganz oder teilweise, dann gebührt Duervation das vereinbarte Honorar zur Gänze, wenn Duervation zur Beratungsleistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten der Auftraggeber:in liegen, daran gehindert worden ist. Zu den Umständen auf Seiten der Auftraggeber:in zählen insbesondere mangelnde Mitwirkung der Auftraggeber:in an der Auftragserfüllung oder unberechtigte vorzeitige Vertragsauflösung.

Unterbleiben die Beratungsleistungen auf Grund von Umständen, die auf Seiten von Duervation einen wichtigen Grund darstellen, so gebührt Duervation ein anteiliges Honorar, welches den bisher erbrachten Beratungsleistungen entspricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bisher erbrachten Beratungsleistungen für die Auftraggeber:in verwertbar sind.

Aus berechtigtem Anlass, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Auftraggeber:in, darf Duervation die Fertigstellung der Beratungsleistungen von der vollständigen Bezahlung des Honorars abhängig machen. Die Beanstandung der Beratungsleistungen berechtigt die Auftraggeber:in nicht zur Zurückbehaltung des Honorars. Davon ausgenommen sind offenkundige Mängel an den erbrachten Beratungsleistungen.

Vorzeitige Vertragsauflösung

Duervation kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn die Auftraggeber:in wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere die für die Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt oder Informationen nicht erteilt, welche die Unabhängigkeit von Duervation oder die Schutzrechte von Duervation verletzen. In diesem Fall gilt Punkt IX. Absatz 2.

Der AG kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn Duervation mit ihren Beratungsleistungen trotz angemessener Nachfristsetzung im Verzug ist oder gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt.

Anwenbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf den Beratungsauftrag, dessen Auslegung und für Streitigkeiten daraus ist österreichisches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort ist der Sitz von Duervation in Krems.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag sind ausschließlich die in Handelssachen zuständigen Gerichte in Niederösterreich zuständig.